HAUSVERWALTUNG / ZWANGSVERWALTUNG
Zwangsverwaltung von Objekten.

Bei Problemen zwischen Gläubiger und einem Grundeigentümer als Schuldner, der Kredite nicht mehr wie vorgesehen bedient, bietet die Rechtsordnung zur Wahrung der Gläubigerinteressen die Zwangsverwaltung an. Das hört sich zunächst dramatischer an als es ist. Oftmals werden Anwälte mit einer Zwangsverwaltung betraut, denen häufig aber der notwendige Immobilien-Sachverstand fehlt.

Wir als erfahrene Immobilienmanager mit juristischer Ausbildung können die Regelungen der Zwangsverwaltung für eine bestmögliche Objektentwicklung einsetzen. Und so die Grundlage für Ertragssteigerungen oder einer späteren Verwendung der Immobilie schaffen. Wirtschaftlich orientiertes Immobilienmanagement ist auch unter den Bedingungen der Zwangsverwaltung möglich – das hat unser Team mehrfach bewiesen.

Kontakt:

Bernd Schimke
Tel: 040-25 40 10-55
E-Mail: bsc@stoeben-wittlinger.de